Versicherung muss Brille voll bezahlen Drucken E-Mail

26.08.2010
Versicherer muss Sehhilfe nach Autounfall voll ersetzen

Üblicherweise wird nach einem Umfall nur der Zeitwert einer beschädigten Sache von einer Versicherung erstattet. Bei einer Brillen ist dies nach einem aktuellen Urteil des Landgerichtets Münster anders zu beurteilen.

Im entschiedenen Fall hatte der Versicherer des Schädigers vom Neupreis einer vergleichbaren Brille in Höhe von 722,45 Euro den überwiegenden Teil mit 422,45 Euro abgezogen und nur 300 Euro bezahlt. Die Richter sahen dies anders. Zwar nutzen sich auch regelmäßig getragene Brillen im Laufe der Zeit ab, wer nach einem Unfall eine neue Brille erhält, steht sich also durchaus besser. Trotzdem stellt sich die Frage, ob ein Abzug „neu für alt“ zumutbar ist. Ein Brillenträger ist aus medizinischen oder sonstigen wichtigen Gründen zwingend auf unmittelbaren Ersatz seiner beschädigten Sehhilfe angewiesen. Er hat keinerlei Entscheidungsfreiheit, ob und wann er sich eine neue Brille anschafft. Genau diese Situation lässt die Berücksichtigung eines Abzugs entfallen. Etwas anderes gilt selbstverständlich dann, wenn die neue Brille von ihrer Sehschärfe deutlich von der Beschädigten abweicht. Dann hätte ohnehin die Notwendigkeit eines Austausches bestanden, was den Schadenersatzanspruch aus diesen Gründen vermindert (LG Münster, 01 S 8/09//DAR 2009, 533//). Durch diesen Entscheid ist eine verstärkte Kontrolle der momentanen Sehleistung zu erwarten, was unter Umständen auch zu einer Teilschuld führen kann, falls die Brille nicht mehr aktuell genug war. Gerne können Sie jeder Zeit bei uns einen Sehtest, Sehleistungsbestimmung durch führen lassen, dann sind Sie auf der sicheren Seite. Quelle: Optikernetz / Vision Augenoptik

 
Cocomio 5394
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